Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe –
mit orthopädischen Einlagen oder Schuhzurichtungen perfekt ausgerüstet

Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Baustein für die Arbeitsplatzumgebung und die Mitarbeiterzufriedenheit. Die Grundlage für Sicherheit und Gesundheit im Job, insbesondere für Fuß- und Knieschutz, bildet die berufsgenossenschaftliche Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Regel 112-191“. Sie umfasst alle Regelungen rund um orthopädische Einlagen und Zurichtungen von Arbeitssicherheitsschuhen.

In Ihrem beruflichen Umfeld sind Sicherheitsschuhe gefordert? Solche Berufsschuhe unterliegen besonderen Vorschriften, etwa für die Isolierungs- bzw. Leitfähigkeit des Schuhmaterials. Diese gewährleisten die Einhaltung von Sicherheitsstandards, sollen Unfälle verhüten und letztlich Ihre Gesundheit schützen. Und wie bequem sind Sicherheit- und Schutzschuhe? Der Arbeitsschuh soll bequem sein und muss dafür „wie angegossen“ an Ihrem Fuß sitzen. Andernfalls können Schmerzen oder dauerhafte gesundheitliche Probleme die Folge sein. Ihr Ziel ist unser Ziel: Wir wollen, dass Sie beschwerdefrei in Ihren Arbeitsschuhen auf den Beinen sind.

Guter Arbeitsschutz und schmerzfreies, gesundes Auftreten in Sicherheitsschuhen

Zertifizierte (Konfektions-)Sicherheitsschuhe mit ergonomischem Standard lassen sich individuell auf den persönlichen Bedarf anpassen. Schuhzurichtungen sollen konkrete Fußbeschwerden oder Fußfehlstellungen ausgleichen. Dazu zählen zum Beispiel entlastende Polsterungen oder Schaftveränderungen. Auch das Tragen orthopädischer Einlagen kann eine gesundheitlich notwendige Lösung sein, die Ihre Füße und Ihren Bewegungsapparat Berufsalltag entlastet und Beschwerden entgegenwirkt.

Orthopädische Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen – was ist zu beachten

Bitte beachten Sie: Die Nutzung von Alltagseinlagen ist in Arbeitssicherheitsschuhen nicht zulässig und kann sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Zulässig sind hingegen spezielle orthopädische Arbeitssicherheitseinlagen wie auch Schuhzurichtungen in Sicherheitsschuhen. Diese unterliegen der berufsgenossenschaftlichen Regelung für Arbeitssicherheitsschuhe. Die Zurichtung und/oder Einlagenversorgung kann deshalb nur für zugelassene Schuhmodelle mit zertifizierten Materialien und Komponenten erfolgen. Nach der Anfertigung einer Einlage für den Sicherheitsschuh oder Anpassung eines Schuhes ist eine Überprüfung vorgeschrieben, ob der Schuh nach der Veränderung weiterhin die Grundanforderungen an Sicherheitsschuhe – das ist in der Norm EN ISO 20345 festgelegt – erfüllt.

Die Zurichtungen der Schuhe inklusive Einlagen muss nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Dies bedeutet, dass der Schuh weiterhin die sicherheitsrelevanten Merkmale beibehalten muss.

Wer bezahlt Einlagen für Sicherheitsschuhe?

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er möglicherweise freiwillig die Kosten für die orthopädische Ausstattung der Arbeitssicherheitsschuhe übernimmt. Eine Verpflichtung besteht nicht. Andernfalls kommen andere Träger für eine Kostenübernahme – nach Prüfung der Unterlagen – infrage:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaften

Ist ein Arbeitsunfall der Grund, warum Sicherheitsschuhe mit Schuhzurichtung und/oder orthopädische Einlagen benötigt werden, dann übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Fällt der Bedarf in den Bereich der beruflichen Rehabilitation können Sie bei einem Sozialversicherungsträger den „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ stellen. Wenn alle versicherungsrechtlichen Vorgaben und Ihre persönlichen und Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der zuständige die Kostenträger für Einlagen in Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen oder Berufsschuhen komplett. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nicht für die Kosten auf!

Wichtig zu wissen:
Die Kostenübernahme muss vor der Beschaffung des orthopädischen Fußschutzes beantragt werden! Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns einfach an!

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

  • Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe
  • Orthopädischer Fußschutz, dazu zählen:
    Zurichtungen eines Sicherheitsschuhs, Schutzschuhs oder Berufsschuhs
        Maßangefertigte orthopädische Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe
  • Modulschuhe (halbvorgefertigtes Baukastensystem), die durch eine Behinderung erforderlich sind
  • Reparatur des orthopädischen Anteils der Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe (ein
  • Orthopädieschuhmacher muss die Reparaturbedürftigkeit bestätigen)

Wie Sie vorgehen können …

Leitfaden für Arbeitssicherheitsschuhe mit Zurichtung bzw. Einlagenversorgung

  1. Welches Schuhmodell soll es sein?
    Wählen Sie ein Modell Ihrer bevorzugten Marke, das nach „DGUV Regel 112-191“ zulässig ist. Wir sind Ihnen bei der Auswahl gern behilflich.
  2. Welchen Anpassungsbedarf haben Sie?
    Ihre Änderungswünsche, die Notwendigkeit von orthopädischen Anpassungen oder eine Einlagenversorgung bei Ihrem Modell – das besprechen wir mit Ihnen.
  3. Kostenübernahme beantragen & Kosten erstatten lassen
    Beantragen Sie die Übernahme der Kosten bei dem Kostenträger, der je nach Ihrer persönlichen Situation für Sie zuständig ist (siehe oben). Die Antragstellung ist ausschließlich vor der Beschaffung des orthopädischen Fußschutzes möglich; im Nachhinein ist das nicht mehr möglich! Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung. Hierfür erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie sich die Ausgaben für Ihre Sonderanfertigungen erstatten lassen können (Kostenträger siehe oben).
  4. Ausführung der orthopädietechnischen Anpassungen
    Wir führen die Schuhzurichtung individuell für Sie durch bzw. fertigen Ihre Maßeinlagen mit den speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten.
  5. Nachsorge
    Sie kommen nach 8 Wochen in unsere Filiale, um die Zurichtung oder die Einlagen kostenfrei von uns überprüfen zu lassen.

Mathias Ratzka

Teamleitung Schuh- und Einlagentechnik

Die Bedürfnisse unserer Kunden zu berücksichtigen, die Vielfältigkeit der Aufgaben und der Materialien, entsprechend der Herausforderungen zu gestalten, ist für mich unglaublich herausfordernd und abwechslungsreich.

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